Webdesigner
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Webdesigner gestaltet die Bildschirmseiten und wiederverwendbaren Vorlagen der digitalen Angebote des Betreibers. Er verbindet bestätigte Informationsstrukturen mit visueller Identität, verständlicher Bedienung und pflegbaren Seitenbausteinen. Der Auftrag umfasst definierte Internetseiten oder Serviceoberflächen und die dafür freigegebenen Gestaltungsmittel. Die Funktion ist einer internen Design-, Kommunikations- oder Weborganisation zugeordnet. Fachliche Ansprechpartner, Veröffentlichungswege und zulässige Änderungen werden benannt. Das Ergebnis soll unter den tatsächlich vorgesehenen Geräten und Nutzungsbedingungen funktionieren. Ein eindrucksvoller Entwurf auf einem einzelnen Bildschirm ist deshalb noch kein ausreichender Nachweis guter Webgestaltung.
Die Funktion beschreibt qualifizierte Eigenleistung. Bei externer Erstellung behält der Betreiber die Verantwortung für Aufgabenstellung, Inhaltsfreigabe und Annahme der vereinbarten Ergebnisse. Zusätzliche spezialisierte Stellen sind nur bei entsprechendem Bedarf erforderlich. Nutzeranalyse, Interaktionsentwurf und Webgestaltung können bei nachgewiesener Kompetenz verbunden werden; die Prüfaufgaben bleiben trotzdem sichtbar. Der Schwerpunkt dieses Profils ist die visuelle und vorlagenbezogene Gestaltung. Grundlegende Serviceentscheidungen, Unternehmensmarkenführung, technische Sicherheitsarchitektur und allgemeine Anwendungsverwaltung gehören nicht dazu. Umfangreiche individuelle Programmierung wird an entsprechend qualifizierte Entwickler übergeben, statt ungeprüft in das Gestaltungssystem eingebaut.
