Kommunikationsdesigner
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Kommunikationsdesigner entwickelt die visuelle Kommunikation für die Gebäude und Services des Betreibers. Sein Auftrag ist, freigegebene Informationen verständlich, wiedererkennbar und für die vorgesehene Nutzung geeignet aufzubereiten. Dazu gehören gestalterische Grundregeln, Informationsgrafiken, Illustrationen, Vorlagen sowie gedruckte und digitale Kommunikationsmittel. Die Funktion ist einer internen Gestaltungs- oder Kommunikationsorganisation zugeordnet und erhält ihre fachlichen Inhalte von den jeweils verantwortlichen Bereichen. Betroffene Medien, Nutzergruppen, Gestaltungsrechte und Freigabewege werden festgelegt. Die Gestaltung unterstützt die Informationsvermittlung; sie begründet keine eigenständige Zuständigkeit für die Richtigkeit sämtlicher dargestellter Sachverhalte.
Das Profil beschreibt qualifizierte Eigenleistung des Betreibers. Bei ausgelagerter Gestaltung organisiert dieser weiterhin Aufgabenklärung, Inhaltsbestätigung, Rechteklärung und Ergebnisannahme. Eine parallele interne Produktionsstelle wird nicht vorausgesetzt. Grafische Gestaltung, Illustration und die Pflege visueller Vorlagen sind zusammengefasst, solange der Umfang keine fachliche Spezialisierung verlangt. Redaktionelle Gesamtverantwortung, Unternehmensmarketing und die Planung sicherheitsrelevanter Leitsysteme bleiben außerhalb des Profils. Ebenso werden weder eigenständige Fachprüfungen zur Barrierefreiheit noch die technische Programmierung von Benutzeroberflächen übernommen. Entscheidend ist ein eindeutiger Auftrag mit verständlicher Botschaft, passendem Medium und geregelter Aktualisierung.
