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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Kommunikationsdesigner

Facility Management: Design » Websites » Visuelle Identität » Kommunikationsdesigner

Funktion und organisatorische Einordnung

Der Kommunikationsdesigner entwickelt die visuelle Kommunikation für die Gebäude und Services des Betreibers. Sein Auftrag ist, freigegebene Informationen verständlich, wiedererkennbar und für die vorgesehene Nutzung geeignet aufzubereiten. Dazu gehören gestalterische Grundregeln, Informationsgrafiken, Illustrationen, Vorlagen sowie gedruckte und digitale Kommunikationsmittel. Die Funktion ist einer internen Gestaltungs- oder Kommunikationsorganisation zugeordnet und erhält ihre fachlichen Inhalte von den jeweils verantwortlichen Bereichen. Betroffene Medien, Nutzergruppen, Gestaltungsrechte und Freigabewege werden festgelegt. Die Gestaltung unterstützt die Informationsvermittlung; sie begründet keine eigenständige Zuständigkeit für die Richtigkeit sämtlicher dargestellter Sachverhalte.

Das Profil beschreibt qualifizierte Eigenleistung des Betreibers. Bei ausgelagerter Gestaltung organisiert dieser weiterhin Aufgabenklärung, Inhaltsbestätigung, Rechteklärung und Ergebnisannahme. Eine parallele interne Produktionsstelle wird nicht vorausgesetzt. Grafische Gestaltung, Illustration und die Pflege visueller Vorlagen sind zusammengefasst, solange der Umfang keine fachliche Spezialisierung verlangt. Redaktionelle Gesamtverantwortung, Unternehmensmarketing und die Planung sicherheitsrelevanter Leitsysteme bleiben außerhalb des Profils. Ebenso werden weder eigenständige Fachprüfungen zur Barrierefreiheit noch die technische Programmierung von Benutzeroberflächen übernommen. Entscheidend ist ein eindeutiger Auftrag mit verständlicher Botschaft, passendem Medium und geregelter Aktualisierung.

Visuelle Kommunikation klar und konsistent gestalten

Hauptaufgaben und Arbeitsergebnisse

Der Kommunikationsdesigner klärt zunächst, welche Information welche Nutzer zu welcher Handlung oder welchem Verständnis befähigen soll. Er prüft die gelieferten Inhalte auf Vollständigkeit für die Gestaltung und kennzeichnet fachliche Unklarheiten. Daraus entwickelt er eine angemessene Informationshierarchie, Bildsprache, Typografie und Farbverwendung. Bestehende Identitätsvorgaben des Betreibers werden eingehalten, ohne die Lesbarkeit oder eindeutige Bedeutung zu beeinträchtigen. Darstellungen müssen auch bei realer Betrachtungsgröße und im vorgesehenen Medium funktionieren. Informationen dürfen nicht allein durch dekorative Farbe oder die bildliche Wirkung vermittelt werden, wenn dadurch ihre Bedeutung unklar wird.

Für wiederkehrende Aufgaben erstellt er bearbeitbare Vorlagen und klar beschriebene Anwendungsvorgaben. Grafiken und Illustrationen erhalten eine nachvollziehbare inhaltliche Grundlage sowie geeignete alternative Beschreibungen in Abstimmung mit der Redaktion. Bei fremden oder maschinell erzeugten Inhalten werden Herkunft, Verwendbarkeit und erforderliche Freigaben vor Veröffentlichung geklärt. Der Designer prüft technische Liefermerkmale, führt Korrekturstände und lässt den fachlichen Inhalt bestätigen. Zur Übergabe gehören nutzbare Quelldateien, Medienvarianten und die dokumentierten Nutzungsbedingungen. Überholte Fassungen werden zurückgezogen; die Folgeänderung bleibt mit der ursprünglichen Gestaltung und ihrem Geltungsbereich verknüpft.

Hauptaufgabe

Konkrete Ausführung

Erwartetes Arbeitsergebnis

Auftrag klären

Botschaft, Nutzergruppen, Medien, Gültigkeit und fachliche Inhaltsverantwortung verbindlich abstimmen.

Eine freigegebene gestalterische Aufgabenstellung.

Visuelles Konzept entwickeln

Informationshierarchie, Typografie, Farbverwendung und Bildsprache auf den Nutzungszweck ausrichten.

Ein nachvollziehbares mediengerechtes Gestaltungskonzept.

Grafiken und Illustrationen erstellen

Bestätigte Inhalte verständlich visualisieren; Aussagegrenzen und alternative Beschreibungen berücksichtigen.

Fachlich abstimmbare und nutzbare Darstellungen.

Vorlagen bereitstellen

Wiederkehrende Medien als bearbeitbare Vorlagen mit verbindlichen Anwendungsregeln ausarbeiten.

Konsistent weiterverwendbare Gestaltungsmittel.

Medienvarianten produzieren

Größen, Auflösungen, Lesereihenfolge und technische Liefermerkmale für die vorgesehenen Ausgabemedien prüfen.

Verwendbare Produktions- und Veröffentlichungsdateien.

Rechte und Freigaben führen

Herkunft, vereinbarte Nutzungsbedingungen und Inhaltsbestätigungen mit den zuständigen Stellen dokumentieren.

Ein nachvollziehbarer Freigabestand vor Veröffentlichung.

Gestaltungsunterlagen übergeben

Quelldateien, Varianten, Anwendungshinweise und aktuelle Versionen zentral zugänglich übergeben.

Ein durch den Betreiber fortführbarer Medienbestand.

Medien kontrolliert aktualisieren

Fehler und geänderte Inhalte aufnehmen, betroffene Fassungen ersetzen und überholte Versionen kennzeichnen.

Ein konsistenter und aktuell verwendbarer Gestaltungsstand.

Verantwortung und Befugnisse

Der Kommunikationsdesigner verantwortet die gestalterische Qualität, Lesbarkeit und ordnungsgemäße Aufbereitung seiner beauftragten Medien. Er entscheidet innerhalb bestätigter Vorgaben über Layout, Bildauswahl und grafische Umsetzung. Widersprüchliche Inhalte, fehlende Rechte oder ungeeignete Ausgangsdateien weist er zurück beziehungsweise führt sie als offene Freigabevoraussetzung. Er darf notwendige Korrekturen anfordern, aber nicht eigenmächtig betriebliche Regeln ändern oder Aussagen erfinden. Eine gestalterische Vereinfachung wird mit den Fachverantwortlichen abgestimmt, sobald dadurch Bedeutung, Vollständigkeit oder Verbindlichkeit einer Information berührt werden.

Die Freigabe des Layouts ist von Inhaltsbestätigung und Veröffentlichungsentscheidung zu unterscheiden. Eine illustrative Darstellung ist kein Nachweis des tatsächlichen Gebäudebestands und darf nicht als technische Ausführungsunterlage verwendet werden. Vorgeschriebene Sicherheitskennzeichen werden nicht nach freien gestalterischen Vorlieben verändert. Vertrauliche Inhalte und personenbezogene Abbildungen dürfen nur im vereinbarten Rahmen verarbeitet werden. Der Designer dokumentiert die geklärten Nutzungsbedingungen, trifft jedoch keine unbeschränkten rechtlichen Freigabeentscheidungen. Eigene Produktionskontrollen ersetzen keine gegebenenfalls beauftragte unabhängige Prüfung; verbleibende Unsicherheiten werden vor Nutzung offengelegt.

Zusammenarbeit, Vertretung und besondere Anlässe

Die Inhaltsverantwortlichen bestimmen Sachverhalt, Zielgruppe und Gültigkeit. Die zuständige Design- oder Kommunikationsleitung bestätigt die visuellen Grundregeln. Redaktionen liefern freigegebene Texte und pflegen die Inhalte nach Veröffentlichung. Webgestaltung und Entwicklung übernehmen die dafür bestimmten Dateien und Umsetzungsangaben. Für Druckprodukte und räumlich eingesetzte Medien werden Herstellung, Material und Montage mit den zuständigen Ausführenden abgestimmt. Fachstellen für Barrierefreiheit und Sicherheit erhalten die betroffenen Entwürfe zur Beurteilung ihres Fachgebiets. Einkauf und Rechtsfunktion unterstützen bei Leistungsvereinbarungen und Nutzungsrechten, ohne die gestalterische Facharbeit zu übernehmen.

Besondere Anlässe sind neue Identitätsvorgaben, fehlerhafte Veröffentlichungen, geänderte Betriebsinformationen oder der Wegfall eines benötigten Bild- oder Schriftrechtes. Der Designer identifiziert betroffene Medien und bereitet Korrektur oder Ersatz vor. Seine Vertretung erhält Vorlagen, Quelldateien, Versionen, Farb- und Schriftangaben, Freigaben und Rechteinformationen. Persönliche Dateisammlungen reichen als Betriebsgrundlage nicht aus. Dringende Aktualisierungen werden über festgelegte Ansprechpartner und Veröffentlichungsbefugnisse abgewickelt. Die gestalterische Bearbeitung ersetzt dabei weder Krisenkommunikation noch die fachliche Entscheidung, welche Information verbindlich bekannt zu geben ist.

Qualifikation und Leistungsnachweise

Geeignet sind ein Studium des Kommunikationsdesigns oder eine entsprechende gestalterische Ausbildung mit vertiefter Berufspraxis. Erforderlich sind sichere Kenntnisse in Typografie, Layout, Bildbearbeitung, Illustration und mediengerechter Produktion. Vor selbstständiger Übernahme müssen komplexe Informationen strukturiert und gestalterische Entscheidungen nachvollziehbar erläutert werden können. Notwendig sind außerdem Kenntnisse zu Lesbarkeit, zugänglichen Medien, Dateiformaten und geregelter Rechteverwendung. Ein aussagekräftiger Arbeitsnachweis muss neben Entwurfsqualität auch die tatsächliche Herstellung und Fortschreibung zeigen. Ergänzend hilfreich sind Erfahrungen mit Informationsgestaltung, mehrsprachigen Medien und der kontrollierten Erstellung wiederverwendbarer Gestaltungsvorlagen.

Leistungsnachweise sind fachlich bestätigte und gestalterisch geprüfte Medien, vollständige Quelldateien sowie nachvollziehbare Freigabe- und Rechteinformationen. Bewertet werden Verständlichkeit, Wiedererkennbarkeit, technische Verwendbarkeit und sichere Aktualisierbarkeit. Wiederkehrende Rückfragen zu dargestellten Sachverhalten liefern Hinweise auf notwendigen Verbesserungsbedarf. Anzahl der Motive, Reichweite oder gestalterische Originalität sind für sich keine ausreichenden Qualitätsmerkmale. Ein gutes Ergebnis ermöglicht den vorgesehenen Nutzern, die bestätigte Information zu erfassen, ohne durch Darstellung, unklare Symbole oder widersprüchliche Fassungen fehlgeleitet zu werden. Rückmeldungen fließen kontrolliert in Vorlagen und Folgeaufträge ein.