Designmanager
Funktion und organisatorische Einordnung
Der Designmanager steuert die gestalterischen Aufgaben des Betreibers innerhalb eines ausdrücklich festgelegten Verantwortungsbereichs. Dieser kann Innenräume, das visuelle Erscheinungsbild oder die Gestaltung digitaler Angebote umfassen. Der Auftrag ist nicht größtmögliche gestalterische Einheitlichkeit, sondern eine verständliche, funktionale und dauerhaft betreibbare Lösung. Er verbindet Nutzerbedürfnisse, gestalterische Identität, Kosten und Pflegeanforderungen zu entscheidungsfähigen Vorgaben. Organisatorisch ist die Funktion einer beauftragten Designleitung, der Unternehmenskommunikation oder dem Facility Management zugeordnet. Geltungsbereich, Berichtslinie, Ressourcen, fachliche Zuständigkeiten und Entscheidungsvollmachten werden festgelegt. Eine Zuständigkeit für mehrere Gestaltungsdisziplinen ersetzt nicht deren jeweilige Fachqualifikation.
Die Funktion ist bei wiederkehrenden oder standortübergreifenden Gestaltungsaufgaben besonders zweckmäßig. Bei geringerem Umfang kann eine vorhandene qualifizierte Führungskraft die Steuerung übernehmen. Personalführung besteht nur bei ausdrücklicher Übertragung; die Zusammenarbeit mit Fachplanern und Gestaltern wird unabhängig davon verbindlich organisiert. Externe Agenturen und Planungsbüros liefern beauftragte Ergebnisse. Die Entscheidung über Anforderungen, Abweichungen und deren betriebliche Folgen verbleibt beim Betreiber. Allgemeine Bauprojektleitung, Büroflächenstrategie, Markenpolitik und technische Anwendungsverwaltung werden nicht übernommen. Der Designmanager sorgt vielmehr dafür, dass deren bestätigte Vorgaben in die jeweils betroffenen Gestaltungsergebnisse eingehen.
