Leistungsphase 5 der HOAI
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Gestaltung und Innenarchitektur in der Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) bildet die entscheidende Brücke zwischen Entwurf und Bauausführung. Insbesondere im Innenausbau kommt es darauf an, funktionale Anforderungen (z. B. Nutzung, Sicherheit, Ergonomie) und gestalterische Qualitätsansprüche (Ästhetik, Material- und Farbkonzept, Atmosphäre) in Einklang zu bringen. Innenarchitekt*innen übernehmen die ganzheitliche Planung von Innenräumen – einschließlich gestalterischer, technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte. In Leistungsphase 5 tragen sie die Verantwortung, dass das Gestaltungskonzept aus den vorherigen Planungsphasen normgerecht und baubar umgesetzt wird, ohne die gestalterische Intention zu verlieren. Dabei sind gültige Normen und Vorschriften (DIN-Normen, Bauordnungen, Arbeitsstättenrichtlinien etc.) ebenso zu beachten wie die spezifischen Nutzerbedürfnisse und die vorhandene Bausubstanz.
- Innenräume
- Farbkonzepte
- Materialwahl
- Lichtführung
- Raumproportionen
- Berücksichtigung
- Innenraum
- Orientierungssysteme
- Aufenthaltsqualität
- Regeln
- Qualitätssicherung
- Checkliste
Funktionale und gestalterische Anforderungen an Innenräume
Bei der Planung von Innenräumen stehen Funktion und Gestaltung in einem ständigen Spannungsverhältnis, das in der Ausführungsplanung aufgelöst werden muss. Funktionale Anforderungen stellen sicher, dass ein Raum seinen vorgesehenen Zweck optimal erfüllen kann – sie umfassen z. B. die passende Raumaufteilung, ausreichende Bewegungsflächen, ergonomische Möbelanordnung, Sicherheit (Fluchtwege, Brandschutz) und technische Infrastruktur. Gestalterische Anforderungen zielen darauf ab, ein ästhetisch ansprechendes und angenehmes Umfeld zu schaffen, das zur Nutzung passt und das Wohlbefinden fördert.
In der Praxis werden funktionale und gestalterische Aspekte parallel geplant. So ist etwa für ein Büro nicht nur relevant, dass genügend Arbeitsplätze und Stauraum vorhanden sind (funktional), sondern auch, dass Farbgebung, Beleuchtung und Akustik eine produktive Atmosphäre schaffen (gestalterisch). Wichtig ist eine bedarfsgerechte Planung, die sich an den Tätigkeiten und Bedürfnissen der Nutzer orientiert. Dazu gehört, frühzeitig eine Bedarfsanalyse durchzuführen und ein Raumprogramm zu erstellen, in dem alle Nutzungsanforderungen festgehalten sind. Auf dieser Grundlage wird ein gestalterisches Konzept entwickelt, das die Funktionen unterstützt und gleichzeitig ein stimmiges Erscheinungsbild garantiert. Bereits in der Entwurfsphase sollten alle räumlichen Anforderungen (z. B. Möblierungskonzepte, technische Ausrüstung) so weit berücksichtigt sein, dass in LPH 5 keine grundlegenden Änderungen mehr erforderlich werden.
Die Ausführungsplanung konkretisiert dann alle Details: Raummaße, Möblierung, Oberflächen und Anschlüsse werden festgelegt, sodass jedes Gewerk eindeutig weiß, was wo zu tun ist. Alle Leistungsbereiche der Innenraumplanung – vom Trockenbau über die Elektroinstallation bis zur Möblierung – müssen in den Plänen koordiniert sein. Dabei sind auch die Schnittstellen innerhalb des Innenausbaus zu beachten (z. B. Anschlüsse von Einbaumöbeln an Wände/Decken, Integration von Beleuchtung in Möbel). Durch diese Detailtiefe wird sichergestellt, dass die Gestaltungsidee im gebauten Raum voll zur Geltung kommt und die Funktionalität gewährleistet ist.
Farbkonzepte im Innenraum
Farben beeinflussen Stimmung, Wahrnehmung und Orientierung in Innenräumen maßgeblich. Ein durchdachtes Farbkonzept gehört daher zu den zentralen gestalterischen Aufgaben in LPH 5. Es legt fest, welche Farbtöne für Wände, Decken, Böden, Möblierung und Akzente verwendet werden, um die gewünschte Atmosphäre zu erzeugen. Für Arbeitsräume und Büros existieren Empfehlungen der Arbeitswissenschaft: So wirken helle Farben freundlich und aufmunternd, während dunkle Farben eher bedrückend erscheinen. Große Flächen sollten in dezenten, nicht zu intensiven Farbtönen (Pastelltöne) gehalten werden, um nicht visuell zu überfordern. Generell empfiehlt es sich, die Farbhelligkeit von oben nach unten zu staffeln, d. h. Decken am hellsten, Böden am dunkelsten. In Umgebungen mit monotonen Tätigkeiten können einige gezielte Farbakzente (etwa an Türen, Stützen oder Trennwänden) stimulierend wirken. Hingegen sind in Bereichen mit hoher Konzentrationsanforderung eher zurückhaltende, neutrale Farbtöne sinnvoll, um Ablenkungen zu minimieren.
Farben dienen auch der Orientierung und Sicherheit: Ein ausreichender Kontrast zwischen Arbeitsobjekten, Möblierung und Hintergrund erleichtert das Erkennen und Zuordnen. Allerdings sollten extreme Helligkeitskontraste und grelle Signalfarben auf großen Flächen vermieden werden, da sie das Auge ermüden. Reflexionen sind ebenfalls ein Thema – z. B. dürfen Tischoberflächen nicht zu stark spiegeln oder glänzen, um Blendungen zu verhindern. Wichtig ist eine abgestimmte Kombination von Farbe und Licht, da beide sich gegenseitig beeinflussen. Die Lichtfarbe und Farbwiedergabe der Beleuchtung wirken sich auf die Farbwirkung im Raum aus, ebenso bestimmt die Farbgestaltung, wie Licht reflektiert wird. Deshalb sollte das Farbkonzept immer in enger Abstimmung mit dem Beleuchtungskonzept entwickelt werden.
Bei der Planung der Farbgestaltung sind projekt- und nutzerspezifische Faktoren zu berücksichtigen: Welche Tätigkeiten finden im Raum statt? Welches Alter und welche Vorlieben haben die Nutzer? Gibt es Corporate-Design-Farben des Auftraggebers, die einfließen sollen? Wie groß ist der Tageslichtanteil? Welcher Art ist die künstliche Beleuchtung? Auch Raumproportionen spielen eine Rolle – durch gezielte Farbwahl kann man Räume höher, niedriger, breiter oder schmaler wirken lassen (z. B. helle Decke „hebt“ optisch die Raumhöhe). Solche Überlegungen fließen in ein maßgeschneidertes Farbkonzept ein. Damit die Farbgestaltung von den Nutzern akzeptiert wird, ist es empfehlenswert, diese frühzeitig in die Entscheidungsprozesse einzubinden. Eine Farbgebung, die von der Mehrheit der zukünftigen Nutzer als angenehm empfunden wird, kann als gelungen bezeichnet werden.
Materialwahl und Oberflächen
Die Materialwahl im Innenraum beeinflusst sowohl die Funktionalität als auch die Ästhetik und muss daher sorgfältig erfolgen. In Leistungsphase 5 werden alle Materialien und Oberflächen definiert – vom Bodenbelag über Wandverkleidungen und Deckenmaterialien bis hin zu Möbeln und Stoffen.
Wichtige Kriterien bei der Auswahl sind:
Funktionale Eignung: Materialien müssen den geplanten Nutzungen standhalten (Belastbarkeit, Abriebfestigkeit, Feuchteresistenz etc.). Beispielsweise erfordert ein Fußboden in einem hoch frequentierten Flur ein widerstandsfähiges, pflegeleichtes Material, während in einem repräsentativen Empfangsbereich vielleicht hochwertiges Holz oder Naturstein gewählt wird.
Gestaltungswirkung: Jedes Material hat spezifische optische und haptische Eigenschaften. Die Textur, der Glanzgrad und die Farbe einer Oberfläche tragen zur Raumwirkung bei. So vermitteln Holzoberflächen Wärme und Behaglichkeit, Metalle und Glas eher Kühle und Modernität. Die Materialwahl muss mit dem gewünschten Stil und Farbkonzept harmonieren.
Brandschutz: Alle Materialien müssen die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen. In öffentlichen Bereichen und Fluchtwegen dürfen nur Materialien mit bestimmten Brandklassen eingesetzt werden (z. B. schwer entflammbar nach DIN EN 13501, früher B1 nach DIN 4102). Die Ausführungsplanung legt fest, welche Bauteile ggf. einen Feuerwiderstand aufweisen müssen und dokumentiert die Materialklassifizierungen entsprechend.
Raumklima und Akustik: Materialien beeinflussen auch die Akustik und das Klima im Raum. Schallharte Oberflächen (Glas, Beton, Fliesen) lassen Nachhall und Lärmpegel steigen, wohingegen schallabsorbierende Materialien (Teppich, Akustikdecken, Polstermöbel) zur Geräuschdämpfung beitragen. In der Ausführungsplanung sollten daher ggf. akustische Maßnahmen vorgesehen werden – z. B. der Einbau von Absorbern gemäß DIN 18041, um eine angemessene Nachhallzeit zu erreichen. Materialien wie Holz wirken feuchtigkeitsregulierend und können das Raumklima positiv beeinflussen, wohingegen dichte Materialien keine Feuchte puffern. Solche Aspekte sind z. B. in Büros oder Schulen für die Aufenthaltsqualität bedeutsam.
Ergonomie und Sicherheit: Auch ergonomische Überlegungen spielen in die Materialwahl hinein. Böden dürfen nicht rutschig sein (insbesondere auf Treppen oder in Nassräumen sind rutschhemmende Beläge nach DIN 51130 bzw. GUV-Vorschriften gefordert). Oberflächen sollen blendfrei sein (matte statt hochglänzende Lacke an Arbeitsplatten). Griffe und Handläufe sollten angenehm griffig (nicht zu kalt oder rau) und möglichst aus hautfreundlichen Materialien bestehen.
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Schließlich müssen Materialien im Rahmen des Budgets liegen und möglichst langlebig sowie nachhaltig sein. In LPH 5 sind daher auch Angaben zu Produkten, Herstellern und Qualitäten (Leistungsverzeichnisse) zu erarbeiten, die diese Aspekte berücksichtigen. Umweltzertifizierte Materialien (mit Blauer Engel, FSC etc.) können die Nachhaltigkeitsziele unterstützen, sofern vom Bauherrn gewünscht.
Die gewählte Materialpalette wird in der Ausführungsplanung mittels Materiallisten, Musterkollektionen und Detailzeichnungen festgelegt. Wichtig ist, dass alle Materialien klar spezifiziert werden (Produkt, Farbe, Finish, ggf. Hersteller), um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollten Bemusterungen mit dem Bauherrn stattfinden: Musterflächen oder -stücke der Hauptmaterialien können in dieser Phase geprüft und freigegeben werden – eine Maßnahme der Qualitätssicherung, damit das Ergebnis später den Vorstellungen entspricht.
Lichtführung und Beleuchtung
Licht ist ein weiterer zentraler Gestaltungs- und Funktionsfaktor im Innenraum. Eine sorgfältige Lichtplanung in LPH 5 stellt sicher, dass sowohl natürliches Tageslicht als auch künstliche Beleuchtung optimal genutzt werden. Gemäß Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und einen direkten Ausblick nach außen bieten. Große Fensterflächen, Oberlichter oder transparente Bauteile sind deshalb – sofern baulich möglich – vorzusehen, um helle, freundliche Räume zu schaffen. Tageslicht wirkt sich erwiesenermaßen positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden der Nutzer aus. Wo direkte Sonneneinstrahlung blendet oder zu Wärmelasten führt, sind allerdings Sonnenschutzmaßnahmen (Jalousien, Markisen, lichtlenkende Lamellen) einzuplanen, um ein angenehmes Licht- und Temperaturverhältnis zu gewährleisten.
Neben dem Tageslicht muss eine angemessene künstliche Beleuchtung vorhanden sein. In Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen gilt als Richtwert eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux auf der Arbeitsfläche. Diese Helligkeit ermöglicht konzentriertes, ermüdungsarmes Arbeiten. Studien zeigen, dass bei rein lesebezogenen Aufgaben eine Erhöhung auf etwa 800–1.000 Lux die Leistungsfähigkeit weiter steigern kann, was insbesondere älteren Beschäftigten zugutekommt. Die Ausführungsplanung legt die Beleuchtungsarten und -positionen fest: z. B. ob Pendelleuchten, Stehleuchten, Downlights oder indirekte Beleuchtung zum Einsatz kommen und wie sie im Raum verteilt werden. Wichtig ist eine gleichmäßige Grundbeleuchtung ohne starke Hell-Dunkel-Kontraste im Raum. Eine Kombination aus breit strahlenden Leuchten und hellen Raumoberflächen bewirkt eine gute Helligkeit auch in vertikaler Richtung und vereinfacht es, Gesichter gut zu erkennen. Reine Punktbeleuchtung durch eng strahlende Spots hingegen kann zu störenden Schlagschatten führen und ist daher für die Allgemeinbeleuchtung ungeeignet.
In die Lichtplanung fließen zudem qualitative Faktoren ein: die Lichtfarbe (Warmton vs. Kaltton), der Farbwiedergabeindex (CRI) der Leuchtmittel sowie steuerungstechnische Aspekte (z. B. Dimmung, tageslichtabhängige Regelung, Human-Centric-Lighting-Konzepte). Die Blendfreiheit ist sicherzustellen – Leuchten müssen so angeordnet oder abgeschirmt sein, dass keine direkten Blendeffekte am Arbeitsplatz auftreten (UGR-Werte gemäß DIN EN 12464-1 sind einzuhalten). In speziellen Bereichen (Konferenzräume, Verkaufsflächen, Gastronomie) kommen oft Szenenbeleuchtungen oder Akzentlichter hinzu, um bestimmte Stimmungen zu erzeugen. All diese Überlegungen werden in LPH 5 in Form von Beleuchtungsplänen, Leuchtenlisten und ggf. Lichtberechnungen konkretisiert.
Ergonomie und Raumproportionen
Ergonomische Aspekte in der Innenraumgestaltung zielen darauf, die Räume und Einrichtungen an die menschlichen Bedürfnisse und Maße anzupassen, um Gesundheit, Komfort und Leistungsfähigkeit zu fördern.
In der Ausführungsplanung müssen daher eine Reihe ergonomischer Vorgaben umgesetzt werden:
Ausreichende Bewegungsfläche: Jeder Arbeitsplatz und allgemein jeder regelmäßig genutzte Raum muss genügend Freiraum bieten. Die Technische Regel ASR A1.2 gibt hier Richtwerte vor: Für ein Zellenbüro sollen pro Arbeitsplatz etwa 8–10 m² Fläche eingeplant werden (einschließlich üblicher Möblierung und Verkehrswege). In Großraumbüros mit > 400 m² erhöht sich der Flächenbedarf auf ca. 12–15 m² je Arbeitsplatz, um gegenseitige Störungen zu reduzieren. Allgemein dürfen Arbeitsräume laut Arbeitsstättenregeln nur genutzt werden, wenn sie mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz zuzüglich 6 m² für jeden weiteren aufweisen. Diese Vorgaben stellen sicher, dass ausreichend Bewegungsfläche, Verkehrswege und Abstand zwischen Arbeitsplätzen vorhanden sind, damit niemand beengt arbeiten muss.
Möbelergonomie: In der Ausführungsplanung werden die Möblierung und Einbauten so gestaltet, dass sie ergonomischen Erkenntnissen entsprechen. Beispielsweise sollte die Arbeitshöhe von Schreibtischen im Sitzen etwa 72 cm betragen, idealerweise mit Verstellmöglichkeit (68–76 cm), um unterschiedlich großen Personen gerecht zu werden. Für Steh-Sitz-Arbeitsplätze sind höhenverstellbare Tische vorzusehen. Bürostühle müssen verschiedene Einstellmöglichkeiten (Sitzhöhe, Sitztiefe, Lehnenneigung) haben und ausreichend Bewegungsfreiheit bieten (Drehstuhl mit Rollen). Stauraummöbel wie Schränke sollen so angeordnet sein, dass häufig benötigte Materialien in Greifhöhe (ca. 85–120 cm über dem Boden) untergebracht sind, um ständiges Bücken oder Strecken zu vermeiden. In Küchen oder Laboren sind die Höhen von Arbeitsplatten, Oberschränken und Geräten entsprechend der Nutzergruppe zu dimensionieren (ggf. ebenfalls höhenverstellbar oder mit Tritt erreichbar).
Anthropometrische Maße: Türen, Durchgänge, Treppen und Sanitäreinrichtungen müssen Abmessungen aufweisen, die dem menschlichen Maß entsprechen. Standard-Türbreiten von 90 cm erlauben komfortables Passieren, Treppenstufenhöhen um 17 cm und -tiefen um 29 cm gelten als gut begehbar. In Sanitärräumen müssen WC-Höhe, Waschtischhöhe, Spiegelhöhe etc. ergonomisch angebracht sein (in öffentlichen Gebäuden zudem barrierefrei nach DIN 18040, siehe unten).
Klima und Lüftung: Ein ergonomischer Innenraum umfasst auch ein behagliches Raumklima. Temperaturen zwischen ca. 20 °C und 26 °C gelten als komfortabel für sitzende Tätigkeiten (ASR A3.5). Die Ausführungsplanung muss dafür sorgen, dass Heizung, Kühlung und Lüftung so ausgelegt sind, dass diese Temperaturen eingehalten werden. Zugluft ist durch geeignete Anordnung der Lüftungsanlagen oder Fenster zu vermeiden. Außerdem sollte die CO₂-Konzentration der Luft < 1000 ppm betragen (ASR A3.6), was durch ausreichende Frischluftzufuhr sicherzustellen ist. Planerisch bedeutet das, Fensterflächen und lüftungstechnische Einrichtungen entsprechend zu dimensionieren bzw. vorzugeben.
Akustik: Auch Lärm wirkt auf Dauer ergonomisch belastend. Daher zählt die Raumakustik ebenfalls zu den ergonomischen Anforderungen. In Mehrpersonenbüros empfiehlt die DIN 18041 (bzw. ASR A3.7) für normale Kommunikation eine Nachhallzeit von etwa 0,5–0,6 Sekunden. Außerdem sollte der Hintergrundgeräuschpegel in Büros 35 dB(A) nicht überschreiten (durch Schalldämmung der Wände, geräuscharme Geräte usw.). Entsprechende Maßnahmen wie abgehängte Akustikdecken, schallabsorbierende Trennwände oder Teppichböden können in der Ausführungsplanung festgelegt werden, um einen akustisch komfortablen Raum zu gewährleisten.
Die Raumproportionen – also das Verhältnis von Raumhöhe zu Grundfläche, Länge zu Breite usw. – beeinflussen das Raumgefühl ebenfalls stark. Extrem schmale, lange Räume wirken z. B. leicht wie „Schläuche“ und sollten durch gestalterische Mittel optisch gegliedert oder verkürzt werden (etwa durch Zonierung, unterschiedliche Farben an Stirn- und Längswänden). Niedrige Decken können bedrückend wirken; hier hilft ein helles Deckenmaterial und eine gute Beleuchtung, den Raum höher erscheinen zu lassen. Sehr hohe Hallenräume dagegen wirken unter Umständen unbehaglich, wenn keine Zwischendecken oder Wandgliederungen den Maßstab herunterbrechen. In der Ausführungsplanung achtet man darauf, dass Einbauten und Möblierung die Proportionen des Raums unterstützen – z. B. können hohe Regale in einem sehr hohen Raum für optische Balance sorgen oder horizontale Linienführungen einen schmalen Raum breiter erscheinen lassen. Insgesamt soll der fertig ausgebaute Innenraum maßstäblich und stimmig wirken, sodass sich die Nutzer weder verloren noch eingeengt fühlen.
Berücksichtigung von Nutzeranforderungen und funktionaler Zonierung
Jeder Innenraum wird für konkrete Nutzer und Nutzungszwecke geplant. Daher ist es essenziell, die Nutzeranforderungen früh zu erfassen und in der Planung umzusetzen. Bereits in Leistungsphase 1–3 (Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung) werden in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und ggf. späteren Nutzern die Anforderungen definiert: Welche Funktionen soll der Raum erfüllen? Welche Ausstattung wird benötigt? Gibt es besondere Abläufe oder Organisationsprinzipien, die räumlich unterstützt werden müssen? In LPH 5 geht es nun darum, diese Anforderungen im Detail auszubauen und kontrolliert umzusetzen. Ein bewährtes Konzept ist die funktionale Zonierung der Innenräume. Darunter versteht man die Einteilung des Grundrisses in Zonen oder Bereiche, die jeweils eine bestimmte Funktion bedienen. Zum Beispiel kann ein Großraumbüro in Zonen für konzentriertes Arbeiten, für Kommunikation (Teamarbeitsbereiche), für Besprechungen und für Erholung (Lounge, Teeküche) gegliedert werden. In einem Krankenhaus gibt es Zonen für Patientenaufenthalt, Pflege, Technik etc. Die Ausführungsplanung muss sicherstellen, dass diese Zonen klar erkennbar und baulich umgesetzt werden – etwa durch Wände, Mobiliargruppen oder unterschiedliche Bodenbeläge. Übergangsbereiche (Flure, Foyers) verbinden die Zonen und sollten so gestaltet sein, dass ein logischer, intuitiver Ablauf entsteht. Bei der Feinplanung jeder Zone werden die spezifischen Nutzerbedürfnisse berücksichtigt. In einer Ruhezone eines Büros z. B. sollte eine akustische Abschirmung eingeplant werden (etwa schallisolierende Trennwände oder Kabinen), wohingegen in der Kommunikationszone eher offene Strukturen gewünscht sind. Höhenverstellbare Tische könnten gezielt in Zonen eingesetzt werden, wo Nutzer abwechselnd sitzen und stehen wollen. Auch Erweiterbarkeit und Flexibilität gehören zu den Nutzeranforderungen: Viele Räume sollten so geplant werden, dass sie bei geänderten Bedürfnissen umorganisiert werden können (Stichwort multifunktional). Das kann z. B. durch modulare Möbelsysteme, bewegliche Trennwände oder eine flexible Elektroinstallation (Bodensteckdosen im Raster) ermöglicht werden. Wesentlich für die erfolgreiche Umsetzung der Nutzeranforderungen ist die Beteiligung der Nutzer bzw. ihrer Vertreter. Die Innenarchitekt*innen sollten Abstimmungsrunden anbieten, in denen die künftigen Nutzer die Detailplanung sehen und Feedback geben können. Dies erhöht die Akzeptanz und hilft, Planungsfehler zu vermeiden (z. B. die falsche Platzierung von Geräten oder Anschlüssen, die später unpraktisch wäre). Wie bereits bei der Farbgestaltung erwähnt, gilt allgemein: Eine Planung „über die Köpfe der Nutzer hinweg“ birgt das Risiko von Akzeptanzproblemen. Daher fördert eine integrative Planung mit regelmäßigen Nutzereinbindungen sowohl die Funktionalität als auch die Zufriedenheit.
Barrierefreiheit im Innenraum
Barrierefreiheit bedeutet, dass die gebaute Umwelt für alle Menschen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen, weitgehend ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar ist. Im Kontext der Innenraumplanung ist Barrierefreiheit ein zentrales Qualitätskriterium und in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben. In öffentlich zugänglichen Gebäuden schreibt die Landesbauordnung in Verbindung mit der DIN 18040‑1 vor, dass Einrichtungen für Publikum (Verwaltungen, Veranstaltungsstätten, Hotels, Bildungsbauten etc.) barrierefrei gestaltet sein müssen – also z. B. stufenlos erreichbar, mit ausreichend breiten Türen und Bewegungsflächen sowie barrierefreien Toiletten. In Wohnungen und Bürobereichen kommt DIN 18040‑2 (barrierefreies Bauen im Wohnbereich/Arbeitsstätten) zur Anwendung, sofern Barrierefreiheit gewünscht oder erforderlich ist (z. B. in Seniorenwohnheimen oder wenn ein Arbeitsplatz explizit für einen Rollstuhlfahrer vorgesehen wird). Für Arbeitsstätten gilt Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung in dem Maße, wie es für die Beschäftigten erforderlich ist (Prinzip der bedarfsgerechten Barrierefreiheit). Das heißt: Sind aktuell oder perspektivisch Mitarbeiter*innen mit Behinderung beschäftigt, muss der Arbeitsbereich entsprechend angepasst sein (z. B. Türbreiten für Rollstühle, unterfahrbare Arbeitsplätze, behindertengerechte Sanitärräume; vgl. ASR V3a.2). Da jedoch Inklusion ein gesellschaftliches Ziel ist, empfehlen Experten, Arbeitsbereiche nach Möglichkeit von vornherein barrierefrei zu planen, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Zudem profitieren auch Menschen ohne Behinderung von einer komfortablen, großzügigen Gestaltung (Stichwort Design für alle).
In LPH 5 werden alle barriererelevanten Maße und Ausstattungen detailliert festgelegt. Dazu gehören unter anderem:
Zugänge und Türen: Stufenlose Zugänge (Rampenneigungen max. 6 %, ggf. Aufzüge) sind zu gewährleisten. Türlichte Durchgangsbreiten sollten mindestens 90 cm betragen, Gänge idealerweise 120 cm oder mehr, damit zwei Rollstühle oder Rollatoren passieren können. Türen erhalten nach DIN 18040 die erforderlichen Bewegungsflächen (z. B. 150 × 150 cm vor Türen).
Sanitärräume: Barrierefreie WCs brauchen ausreichend Bewegungsfläche (mind. 150 × 150 cm vor WC und Waschbecken) und eine spezielle Ausstattung (Haltegriffe, erhöhte WC-Sitze, unterfahrbare Waschbecken, Notrufeinrichtung). Diese Details werden in Ausführungsplänen und Innenausstattungslisten (Sanitär) verzeichnet.
Höhen und Bedienelemente: Alle Bedienelemente (Lichtschalter, Steckdosen, Türgriffe, Aufzugstableaus) sollten in einer für Rollstuhlfahrer sowie für kleinere Personen erreichbaren Höhe montiert werden (meist zwischen 85 cm und 105 cm über OKF). Elektrische Antriebe für Fenster oder Türen können vorgesehen werden, wenn manuelles Bedienen erschwert ist.
Leitsysteme für Sehbehinderte: Barrierefreiheit umfasst auch Maßnahmen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Dazu zählen taktile Leitstreifen oder Bodenindikatoren (nach DIN 32984) auf Verkehrsflächen, die mit dem Blindenstock ertastet werden können, sowie kontrastreiche Markierungen an Stufen und Hindernissen. In größeren öffentlichen Gebäuden kommen oft tastbare Übersichtspläne oder Beschilderungen in Brailleschrift hinzu. Diese Elemente müssen im Innenausbau berücksichtigt und koordiniert eingebaut werden.
Akustische und optische Signalgeber: Für hörbehinderte Personen sollten visuelle Alarmsysteme (Blinklichter bei Feueralarm) vorhanden sein, für sehbehinderte Personen akustische Signale (etwa Ansagen im Aufzug oder ein akustisches Orientierungssystem in großen Hallen). Solche Systeme greifen zwar oft in die technische Ausrüstung, aber die Vorbereitung (Leerverrohrung, Platzierung von Signalgebern) wird in der Ausführungsplanung festgelegt.
Die Ausführungsplanung prüft jedes Detail darauf, ob es den einschlägigen Vorgaben entspricht. Beispielsweise: Sind genug Steckdosen und Schalter in erreichbarer Höhe eingeplant? Wurden Teppichböden mit kurzem Flor gewählt, damit Rollstühle leicht rollen können? Gibt es alternative Kommunikationsmöglichkeiten (Induktionsschleifen für Hörgeräte in Versammlungsräumen)? – Ziel ist ein konsistentes Gesamtkonzept der Barrierefreiheit. Die Norm DIN EN 17210:2021 formuliert dazu europaweit grundlegende funktionale Anforderungen an die barrierefreie gebaute Umgebung, die in Deutschland durch die DIN 18040-Reihe konkretisiert werden. Ein barrierefreier Innenraum erhöht nicht nur die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung, sondern verbessert oft auch die Alltagsqualität für alle Nutzer.
Orientierungssysteme im Gebäude
Gerade in größeren Gebäuden ist ein schlüssiges Orientierungssystem unverzichtbar. Darunter fallen alle Maßnahmen, die Nutzern und Besuchern die Orientierung und Wegfindung erleichtern. Die Ausführungsplanung integriert daher in Zusammenarbeit mit Fachplanern für Beschilderung oder Grafikdesign oft ein Leitsystem.
Wichtige Elemente eines Orientierungssystems sind:
Übersichtspläne: Am Eingang oder an strategisch wichtigen Knotenpunkten angebrachte Gebäudepläne („Sie sind hier“), die den Grundriss und die wichtigsten Zielpunkte zeigen.
Wegeführung und Beschilderung: Eindeutige Beschilderung von Räumen, Abteilungen, Stockwerken etc. mit leicht verständlichen Piktogrammen und Texten. Diese Schilder müssen ausreichend groß, gut beleuchtet und in geeigneter Höhe montiert sein. Die DIN 32975 legt Anforderungen an Kontraste und Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum fest, um die Orientierung für Menschen mit und ohne Sehbehinderung zu verbessern. So sind z. B. Mindestkontrastwerte zwischen Schrift und Hintergrund vorgegeben, und serifenlose, gut lesbare Schriften empfohlen.
Nummerierungs- oder Farbsysteme: Oft werden Etagen durch Farben oder große Ziffern gekennzeichnet, Bereiche nach Themen benannt (z. B. Farbkodierung: „grüner Bereich“ im Krankenhaus für Innere Medizin, „blauer Bereich“ für Chirurgie). Solche Konzepte gilt es bereits in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen, indem z. B. Wandfarben an Knotenpunkten entsprechend festgelegt werden oder Fluchtwege grün markiert sind.
Leitelemente im Boden: In komplexen Gebäuden können taktile Bodenleitsysteme (Rillenplatten, Noppenfelder) verlegt werden, um blinden und sehbehinderten Menschen die Wege zu wichtigen Punkten (Eingang, Aufzug, Information, Ausgang) zu weisen. Die DIN 32984 enthält hierzu konkrete Vorgaben, die bei der Planung solcher Elemente beachtet werden müssen.
Orientierung durch Architektur: Auch die architektonische Gestaltung selbst kann Orientierung bieten: Sichtachsen, markante Gestaltungselemente oder unterschiedliche Materialien in Teilbereichen helfen, verschiedene Zonen zu unterscheiden. Beispielsweise kann ein Atrium als zentrales Bezugselement dienen, von dem aus alle Bereiche erschlossen werden (man „orientiert“ sich am Atrium). Solche architektonischen Orientierungshilfen sollten in LPH 5 nicht durch nachträgliche Einbauten verstellt oder geschmälert werden.
Die Ausführungsplanung stellt sicher, dass für alle notwendigen Orientierungselemente Platz und technische Voraussetzungen vorgesehen sind (z. B. Stromanschlüsse für beleuchtete Schilder, Befestigungspunkte an den Wänden/Decken, Aussparungen im Bodenbelag für Leitstreifen). Zudem werden in den Beschilderungs- und Ausstattungsplänen die genauen Texte, Symbole und Materialien der Schilder festgelegt. Ein gutes Orientierungssystem ist integraler Bestandteil der Innenarchitektur, da es die Benutzerfreundlichkeit eines Gebäudes massiv beeinflusst. Gerade in Stresssituationen (Notfälle, Termindruck) müssen Menschen schnell den richtigen Weg finden – klare Leitsysteme und durchdachte Gebäudestrukturen tragen wesentlich dazu bei.
Aufenthaltsqualität und Wohlbefinden
Neben der reinen Erfüllung von Funktionen spielt die Aufenthaltsqualität eine entscheidende Rolle bei der Bewertung eines Innenraums. Darunter versteht man, wie wohl sich Menschen in einem Raum fühlen und wie gerne sie sich dort aufhalten – ein Aspekt, der vor allem in Büros, Bildungsstätten, Gesundheitseinrichtungen und öffentlich zugänglichen Bereichen wichtig ist. Gute Aufenthaltsqualität fördert das Wohlbefinden und die Gesundheit der Nutzenden und steigert damit auch deren Produktivität und das soziale Miteinander.
Mehrere Faktoren tragen zur Aufenthaltsqualität bei:
Tageslicht und Ausblick: Wie bereits unter „Lichtführung“ beschrieben, sind Räume mit viel natürlichem Licht und einem Fensterblick nach draußen in der Regel angenehmer. Menschen brauchen den Wechsel von Tageszeiten und visuellem Kontakt zur Außenwelt. In LPH 5 wird daher – sofern noch nicht erfolgt – geprüft, ob z. B. Zwischenwände aus Glas anstatt opakem Material ausgeführt werden können, um Tageslicht tief in den Grundriss zu leiten. Aufenthaltsräume sollten bevorzugt an den Fassaden angeordnet werden.
Raumklima und Luftqualität: Frische, wohltemperierte Luft ist essenziell für das Wohlbefinden. Die Planung sieht daher Belüftungsmöglichkeiten (Fenster, Lüftungsanlagen) vor, die ausreichend Frischluft liefern. Ein CO₂-Gehalt unter 1000 ppm gilt als Indikator für gute Luftqualität – diese Richtgröße ist durch passende Lüftungskonzepte einzuhalten. Zusätzlich achtet man in der Ausführungsplanung auf schadstoffarme Materialien (Stichwort Emissionsklassen von Farben, Bodenbelägen etc.), damit keine unangenehmen Gerüche oder gesundheitsbedenklichen Ausdünstungen die Aufenthaltsqualität mindern.
Akustischer Komfort: Eine zu laute Umgebung verursacht Stress und vermindert die Aufenthaltsqualität erheblich. Daher sollten Geräuschquellen minimiert und gedämpft werden. In Büros empfiehlt die VDI 2569 Schallschutzmaßnahmen, um den Schalldruckpegel von Installationen zu begrenzen und die Sprachverständlichkeit in Großraumbüros zu verbessern. Bereits in der Ausführungsplanung kann hierfür z. B. schalldämmende Verkleidungen für laute Geräte (Drucker, Server) vorgesehen oder dezentrale Ruhezonen eingeplant werden. Auch der Einsatz von Hintergrundmusik oder Sound Masking kann erwogen werden, um störende Einzelgeräusche zu überdecken – solche Systeme müssen aber technisch integriert werden.
Möblierung und Ausstattung: Die Qualität der Aufenthaltsbereiche hängt stark von der Möblierung ab. Bequeme Sitzgelegenheiten, ausreichend Ablageflächen, ansprechende Dekoration (Pflanzen, Bilder) und eine logische Möblierungsanordnung machen einen Raum erst lebenswert. In der Ausführungsplanung werden daher etwa Loungemöbel, Wartebänke, Kantineneinrichtungen etc. in Abstimmung mit dem Gestaltungskonzept ausgewählt. Auch kleine Details wie die Platzierung von Steckdosen zum Laden von Geräten, die Bereitstellung von Trinkwasserspendern oder die Integration von Pflanzen (biophilic design) können die Aufenthaltsqualität spürbar erhöhen.
Farb- und Lichtstimmung: Warme, abgestimmte Farben und eine blendfreie, an die Nutzung anpassbare Beleuchtung (z. B. dimmbare Leuchten, verschiedene Lichtszenen) lassen Räume angenehmer wirken. In Aufenthaltsräumen wie Pausenbereichen oder Lobbies kann man mit akzentuierter Beleuchtung (Stehleuchten, Pendel über Tischen) eine wohnliche Atmosphäre erzeugen. Die Ausführungsplanung berücksichtigt solche Faktoren, indem sie z. B. die Elektroinstallation für unterschiedliche Lichtkreise vorsieht oder farbige Wandgestaltungen plant.
Sauberkeit und Pflege: Ein oft übersehener Aspekt: Nur ein Raum, der sich gut reinigen und instandhalten lässt, bleibt dauerhaft attraktiv. Bei der Materialwahl sollte daher auf reinigungsfreundliche Oberflächen geachtet werden (z. B. abwischbare Farben, schmutzunempfindliche Böden). Zudem kann man präventiv Schmutzschleusen (Sauberlaufzonen am Eingang) einplanen, damit weniger Schmutz in Gebäude und Räume gelangt. Solche Maßnahmen fallen ebenfalls in LPH 5 an und beeinflussen die spätere Aufenthaltsqualität erheblich.
Unterm Strich geht es darum, Räume zu schaffen, in denen Menschen sich gerne aufhalten – sei es zum Arbeiten, Lernen, Entspannen oder Kommunizieren. Gebäude mit hoher Aufenthaltsqualität haben erwiesenermaßen Vorteile: Nutzer sind zufriedener und gesünder, soziale Interaktionen werden gestärkt und der Nutzwert des Gebäudes wird entscheidend verbessert. Die Ausführungsplanung trägt dem Rechnung, indem sie nicht nur funktionale Muss-Kriterien abarbeitet, sondern gezielt auch die „weichen“ Faktoren von Behaglichkeit und Atmosphäre mitplant.
Einhaltung von Normen, Gesetzen und technischen Regeln
Die Innenraum-Ausführungsplanung in Deutschland findet innerhalb eines dichten Geflechts aus Normen, Gesetzen und technischen Regeln statt. Die Beachtung dieser Vorgaben ist verpflichtend (bei Gesetzen/Verordnungen) bzw. Stand der Technik (bei Normen) und dient dazu, Sicherheit, Gesundheit und Qualität sicherzustellen.
Zu den wichtigsten Regelwerken im Kontext der Innenraumgestaltung zählen:
Bauordnungsrecht: Die Landesbauordnungen (LBO) und darauf basierende Verordnungen (z. B. VersammlungsstättenVO) enthalten grundlegende Anforderungen wie z. B. Mindestraumhöhen, den vorbeugenden Brandschutz (Baustoffklassen, notwendige Flure, Rettungswege) und die oben erwähnte Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen. In LPH 5 ist zu prüfen, dass alle baulichen Details diesen Vorgaben entsprechen. Beispielsweise fordert die Musterbauordnung für Aufenthaltsräume eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, in Arbeitsstätten sind allerdings je nach Raumgröße höhere Höhen vorgeschrieben (vgl. Tabelle in ). Solche Maße sind in den Detailplänen einzuhalten.
Arbeitsstättenrecht (ArbStättV und ASR): Für Räume, die Arbeitsplätze beherbergen, greifen die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Diese betreffen viele Aspekte der Innenraumgestaltung: Raumabmessungen (ASR A1.2 – Richtwerte für Bürofläche pro Mitarbeiter), Beleuchtung (ASR A3.4 – Mindestbeleuchtungsstärken, Tageslicht), Raumtemperatur (ASR A3.5 – Temperaturen, Sonnenschutz), Lüftung (ASR A3.6 – Luftqualität), Lärm (ASR A3.7 – Akustikwerte), Barrierefreiheit (ASR V3a.2 – s. o.), Sanitärräume (ASR A4.1/A4.2) etc. Die Ausführungsplanung muss alle diese Anforderungen umsetzen. Ein Beispiel: In einem Großraumbüro sind pro Arbeitnehmer mindestens 12 m² Fläche einzuplanen, ansonsten wäre ASR A1.2 nicht erfüllt. Oder: Ein neuer Schulungsraum muss gemäß ASR A3.4 so beleuchtet werden, dass 500 Lux an den Tischen erreicht werden, was die Auswahl und Anzahl der Leuchten bestimmt.
DIN-Normen: Neben den bereits erwähnten DIN 18040 (Barrierefreiheit), DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten, konkretisiert die ASR-Vorgaben) und DIN 18041 (Raumakustik, z. B. Nachhallzeiten) kommen zahlreiche weitere Normen zum Tragen. Beispiele: DIN 33402 (Ergonomie – Körpermaße und Möbeldimensionierung), DIN EN 527 (Büromöbel – Tischmaße, Verstellbereiche), DIN 68861 (Möbeloberflächen – Beständigkeit gegen verschiedene Beanspruchungen) usw. Jede spezifische Einrichtung kann eigene Normen haben (z. B. DIN 6868 für Beleuchtung in medizinischen Räumen). Die Planer müssen das Normenwerk kennen und die jeweils einschlägigen Normen anwenden. In LPH 5 werden z. B. bei der Auswahl der Materialien die entsprechenden Prüfnormen (z. B. für Brandschutzklasse, Rutschfestigkeit) mit angegeben.
Technische Regeln und Richtlinien: Neben gesetzlichen und normativen Vorgaben gibt es anerkannte Regeln der Technik von Fachverbänden – z. B. die genannten VDI-Richtlinien (wie VDI 2569 für Akustik im Büro, VDI 6000 für Sanitärräume) oder DGUV-Informationen der Unfallversicherer (z. B. DGUV 215-441 für Büroraumgestaltung, die Hinweise zu Mobiliar, Bildschirmaufstellung etc. gibt). Während diese nicht zwingend rechtsverbindlich sind, stellen sie doch den Stand der Technik dar und werden in der Praxis vom Planer beachtet, um bewährte Lösungen umzusetzen.
Vertragliche und spezifische Vorgaben: Schließlich müssen Planer etwaige vertragliche Anforderungen des Auftraggebers (Pflichtenhefte, Corporate-Design-Vorgaben usw.) oder Auflagen aus Genehmigungen (Brandschutzkonzept, Denkmalschutzauflagen bei Umbauten) umsetzen. Diese werden in LPH 5 detailliert abgearbeitet.
Die Einhaltung all dieser Regeln wird üblicherweise mittels Checklisten und Reviews in der Planungsrunde sichergestellt. Viele Büros haben interne Qualitätssicherungs-Checklisten, auf denen z. B. Punkte stehen wie „DIN 18040 geprüft – Bewegungsflächen alle erfüllt?“ oder „Brandschutzkonzept Konsistenz mit Ausführungsplänen geprüft?“. Fehler in der Normenumsetzung können nicht nur die Sicherheit gefährden, sondern auch zu kostspieligen Umplanungen oder Bauverzögerungen führen, falls sie erst während der Bauausführung bemerkt werden.
Typische Fehler in der Ausführungsplanung und Qualitätssicherung - Trotz großer Sorgfalt treten in der Praxis immer wieder Planungsfehler in LPH 5 auf. Zu den häufigsten Problemfeldern und Fehlerquellen gehören:
Unvollständige oder unklare Detailplanung: Wenn wichtige Ausführungsdetails nicht gezeichnet oder beschrieben sind, besteht die Gefahr, dass die Ausführung Improvisation erfordert oder fehlerhaft wird. Planer neigen manchmal dazu, vermeintlich „selbstverständliche“ Dinge wegzulassen – im Glauben, die ausführende Firma werde es schon korrekt lösen. Ein klassisches Beispiel ist die Anschlusssituation verschiedener Materialien: Wird etwa in den Plänen nicht exakt vorgegeben, wie eine Dehnfuge oder ein Materialstoß auszubilden ist, kann jede ausführende Firma es anders machen, was zu uneinheitlichem Aussehen oder technischen Problemen führt. Ein Gerichtsurteil hat z. B. festgestellt, dass selbst ein eigentlich als bekannt vorausgesetztes Detail (eine hinterlüftete Fassade benötigt Lüftungsöffnungen) vom Architekten konkret geplant werden muss, da unterschiedliche Ausführungsarten möglich sind. Qualitätssicherung: Lieber ein Detail zu viel zeichnen als zu wenig. Gerade bei anspruchsvollen Punkten (Abdichtung, Anschlüsse, Sonderkonstruktionen) sollten Detailpläne im Maßstab 1:5, 1:2 oder 1:1 erstellt werden. Auch bei an sich gängigen Konstruktionen lohnt es sich, Details als Zeichnung beizulegen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Maßkoordination und Planinkonsistenzen: Ein häufiger Fehler sind Widersprüche zwischen verschiedenen Planunterlagen (Grundriss, Schnitt, Detail) oder zwischen Zeichnung und Text (z. B. im Raumbuch steht etwas anderes als im Plan eingezeichnet). Solche Inkonsistenzen führen auf der Baustelle zu Anfragen oder – schlimmer – zu eigenmächtigen Entscheidungen der Handwerker. Qualitätssicherung: Sorgfältige interne Planprüfung („Vier-Augen-Prinzip“) vor der Herausgabe. Alle Zeichnungen eines Bereichs sollten gemeinsam überprüft werden, ob Maße und Angaben übereinstimmen. Es empfiehlt sich, ein Korrekturverlauf-Dokument zu führen, damit Änderungen in allen betroffenen Plänen nachgezogen werden.
Nichtbeachten von Vorgaben aus vorherigen Phasen: Wenn in der Entwurfs- oder Genehmigungsplanung Auflagen definiert wurden (z. B. Schallschutzwerte, Brandschutzdetails), dürfen diese in LPH 5 nicht verloren gehen. Ein typischer Fauxpas ist, dass der Entwurf evtl. eine bestimmte Schallschutzanforderung an eine Trennwand vorsah, aber in der Ausführungsplanung wird dann ein Standarddetail gezeichnet, das diese Anforderung nicht erfüllt. Qualitätssicherung: Ein Abgleich jeder Planungskomponente mit den Vorleistungen. Check: „Entwurf vs. Ausführung“ – sind alle Besonderheiten übernommen? Ebenso muss die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung gewährleistet sein: Keine Änderung in LPH 5 darf den genehmigten Planstand ungenehmigt abändern.
Missachtung technischer Regeln oder Herstellerangaben: In Ausführungsplänen werden oft Produkte oder Konstruktionen dargestellt, ohne die Montagevorschriften oder Zulassungen genau zu kennen. Beispielsweise könnten abgehängte Decken geplant werden, aber die Befestigungsabstände oder Tragfähigkeiten nicht gemäß Herstellerangaben dimensioniert sein. Oder es werden Leuchten in eine Decke eingeplant, ohne zu berücksichtigen, dass deren Einbautiefe nicht ausreicht. Qualitätssicherung: Rücksprache mit Herstellern, Studium der technischen Datenblätter und ggf. Einholung von Montageplänen der ausführenden Firmen (Werkstattplanung). Tatsächlich gehört die Prüfung von Werkstatt- und Montageplänen durch den Architekten zur Grundleistung in LPH 5. Dabei muss er kontrollieren, ob die Detaillierung der Firmenpläne mit seinen Ausführungsplänen und den geforderten Qualitäten übereinstimmt. Offenkundige Fehler oder Abweichungen sind zu korrigieren, bevor freigegeben wird.
Kosten- und Terminvergessen: Manchmal werden vor lauter Detailliebe die Auswirkungen auf Kosten und Bauzeit übersehen. Zu kleinteilig geplante Sonderdetails oder ausgefallene Materialien können während der Ausführung zu Nachträgen oder Verzögerungen führen, falls sie schwer beschaffbar oder sehr arbeitsintensiv sind. Qualitätssicherung: Ständige Kostenkontrolle (Massen und Materialien aus den Plänen mit dem Kostenanschlag abgleichen) und Rücksprache mit dem Bauzeitenplan. LPH 5 endet formal vor der Ausschreibung, aber wenn in dieser Phase schon erkennbar wird, dass ein Detail zu aufwändig ist, sollte es im Sinne der Kostenoptimierung angepasst werden.
Kommunikationsmängel im Team: Die Ausführungsplanung entsteht oft im Team (Architekt, Innenarchitekt, Fachplaner). Fehler treten auf, wenn Abstimmungen fehlen – z. B. plant der TGA-Ingenieur große Lüftungskanäle, aber der Innenarchitekt erfährt es zu spät und hat eine abgehängte Decke zu niedrig vorgesehen. Qualitätssicherung: Regelmäßige Planungsrunden mit allen Beteiligten, gemeinsame Planungsplattformen (BIM-Modell oder zumindest konsolidierte Grundrisse), in denen jeder die Beiträge der anderen sehen kann. Änderungen müssen transparent kommuniziert werden.
Dokumentations- und Freigabeprozess: Ein praktischer Fehler ist auch, wenn nicht klar ist, welche Planstände gültig sind – etwa wenn Handwerker mit veralteten Planversionen arbeiten. Qualitätssicherung: Striktes Planmanagement – jede Änderung mit fortlaufender Revisionsnummer, Verteilung nur über ein zentrales System, alte Pläne einziehen. Außerdem sollten wichtige Planungsschritte vom Auftraggeber schriftlich freigegeben werden (z. B. Freigabe von Möblierungsplänen, Materiallisten), um Missverständnisse zu vermeiden.
Zusammenfassend lautet der Praxistipp: Vorgaben in LPH 5 im Zweifel lieber zu detailliert als zu überschlägig machen. Die Planenden tragen hier die Verantwortung – unklare Punkte fallen im Konfliktfall meistens zu ihren Lasten aus, nicht zu denen der ausführenden Firma. Mit einer systematischen Qualitätssicherung (Durcharbeiten von Checklisten, interne und externe Planprüfungen, Nutzerbeteiligung, Bemusterungen etc.) lassen sich viele Fehler schon auf dem Papier entdecken und bereinigen, bevor sie auf der Baustelle auftreten.
Checkliste für die Ausführungsplanung (LPH 5)
Kategorie / Prüffrage | Ja | Nein |
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Funktionale Anforderungen | ||
Wurden alle Nutzungsanforderungen der Auftraggeber und Nutzer identifiziert und in der Planung berücksichtigt? | ||
Sind die Raumaufteilungen und Zonierungen an die vorgesehenen Funktionen angepasst (z. B. Arbeitsbereiche, Kommunikationszonen, Ruhebereiche)? | ||
Bieten die Räume ausreichende Bewegungs- und Verkehrsflächen gemäß ASR A1.2 (mind. 8 m² für einen Arbeitsplatz + 6 m² für jeden weiteren)? | ||
Sind die vorgesehenen Möbelstellflächen ausreichend dimensioniert (inkl. Platz für Stühle, Schränke, Technikgeräte etc.)? | ||
Wurden Sicherheitsaspekte (Fluchtwege, Brandschutz, Erste-Hilfe-Einrichtungen) räumlich berücksichtigt und eingeplant? | ||
Gestaltung und Ästhetik | ||
Liegt ein abgestimmtes Farb- und Materialkonzept vor, das zum Nutzungszweck passt und von allen Beteiligten freigegeben wurde? | ||
Sind die gewählten Oberflächen hochwertig und zugleich zweckmäßig (pflegeleicht, langlebig, ggf. schallschützend)? | ||
Passt die Beleuchtungsgestaltung zum gestalterischen Konzept (Leuchtenanordnung, Lichtfarbe, Akzentuierung)? | ||
Wirken die Raumproportionen und das Möblierungslayout harmonisch (keine Übermöblierung, ausgewogene Platzierung)? | ||
Wurden gestalterische Details (Deckenabschlüsse, Sockel, Fugenbilder) konsistent in allen Plänen dargestellt? | ||
Ergonomie | ||
Sind die Arbeitsplatzmaße ergonomisch (Tischhöhen, Beinfreiräume, Sichtabstände z. B. zu Monitoren)? | ||
Entsprechen Türbreiten, Durchgangsbreiten und Treppenmaße den ergonomischen und normativen Anforderungen? | ||
Wurden ausreichende Sitzgelegenheiten für Warte- oder Pausenbereiche eingeplant und sind diese bequem erreichbar? | ||
Sind die Bedienelemente (Schalter, Thermostate, Fenstergriffe) in sinnvoller Höhe und Anordnung angebracht? | ||
Ist für ein angenehmes Raumklima gesorgt (Heizung/Kühlung geplant, keine Kaltluftabfälle, Frischluftzufuhr sichergestellt)? | ||
Nutzeranforderungen & Zonierung | ||
Wurde ein Raumprogramm bzw. Funktionsschema erstellt und von den Nutzern abgestimmt? | ||
Sind die vorgesehenen Raumfunktionen klar voneinander abgegrenzt bzw. organisiert (funktionale Zonierung erkennbar)? | ||
Erlaubt die Planung bei geänderten Anforderungen eine flexible Anpassung (modulare Möbel, Reserveflächen, Installationsreserven)? | ||
Wurden die künftigen Nutzer bzw. Vertreter in entscheidende Planungsdetails einbezogen (Workshops, Planabnahmen)? | ||
Sind alle speziellen Ausstattungswünsche der Nutzer (Geräte, Anschlüsse, besondere Möbel) berücksichtigt und eingeplant? | ||
Barrierefreiheit | ||
Entsprechen die Zugänge und Wege den Barrierefrei-Vorgaben (stufenlos, ausreichend breit, ggf. mit Handläufen/Rampen)? | ||
Sind notwendige Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzung an Türen, Möbeln, Sanitär usw. in den Plänen eingehalten (mind. 150 × 150 cm vor wichtigen Einrichtungen)? | ||
Wurden barrierefreie Sanitärräume vorgesehen und nach DIN 18040 ausgestattet (Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken etc.)? | ||
Befinden sich Schalter, Steckdosen, Türgriffe in einer Höhe von ca. 85–105 cm (bzw. automatisch bedienbar, wo nötig)? | ||
Gibt es ein Konzept für taktile/visuelle Orientierung für Sehbehinderte (Leitsystem, kontrastreiche Markierungen, Beschilderung in Braille)? | ||
Orientierung und Beschilderung | ||
Liegt ein Beschilderungs- und Leitsystemkonzept vor (Raumbezeichnungen, Wegweiser, Übersichtspläne)? | ||
Sind die graphischen Gestaltungsmittel für die Orientierung (Piktogramme, Farben, Nummerierungen) festgelegt und konsistent angewendet? | ||
Wurden Standorte für wichtige Hinweisschilder und Raumkennzeichnungen in den Plänen vorgesehen (z. B. Türschilder, Fluchtwegpläne)? | ||
Erfüllen die Beschilderungen die Anforderungen an gute Sichtbarkeit und Lesbarkeit (ausreichende Größe, Beleuchtung, Kontrast)? | ||
Sind ggf. audiovisuelle Orientierungshilfen geplant (z. B. Durchsagesystem, Infoscreen, Apps)? | ||
Technische Ausstattung & Licht | ||
Stimmen die Ausführungspläne mit den Fachplanungen (Elektro, Lüftung, Heizung) überein, sodass keine Konflikte bestehen (z. B. Platzbedarf von Anlagen, sichtbare Elemente)? | ||
Wurde die Beleuchtungsstärke für alle Bereiche überprüft (Arbeitsplätze min. 500 Lux, Verkehrswege ausreichend, Akzentbeleuchtung funktionsgerecht)? | ||
Sind Not- und Sicherheitsbeleuchtungen, sofern erforderlich, eingeplant und gekennzeichnet (inkl. Stromversorgung dafür)? | ||
Sind genügend Steckdosen, Datenanschlüsse und sonstige Anschlüsse an den benötigten Positionen vorgesehen? | ||
Wurden besondere technische Anforderungen der Nutzer (Serverraum-Klima, Laboreinrichtungen, Medientechnik in Konferenzräumen) berücksichtigt und mit den Fachingenieuren abgestimmt? | ||
Dokumentation und Plankoordination | ||
Sind alle Zeichnungen aufeinander abgestimmt (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details – keine Widersprüche in Maßen oder Angaben)? | ||
Wurden alle für die Ausführung wichtigen Details gezeichnet bzw. beschrieben (auch Sonderdetails, Anschlussdetails, Durchdringungen)? | ||
Sind die vorgesehenen Materialien und Produkte in den Plänen und Listen eindeutig spezifiziert (Bezeichnung, ggf. Hersteller/Typ)? | ||
Ist sichergestellt, dass der Ausführungsplan dem genehmigten Bauantrag entspricht bzw. Abweichungen genehmigt wurden? | ||
Liegen alle erforderlichen Berechnungen/Nachweise vor (Statik für Einbauten, Brandschutznachweise für Materialien, Schallschutznachweise)? | ||
Qualitätssicherung | ||
Wurden die Ausführungspläne intern oder extern fachlich geprüft (Vier-Augen-Prinzip)? | ||
Sind Prüfvermerke oder Freigaben vom Bauherrn für wesentliche Gestaltungselemente eingeholt (z. B. Freigabe Möbelkonzept, Farben)? | ||
Gibt es eine aktuelle Planliste und wurden ältere Planstände zurückgezogen, um Verwechslungen zu vermeiden? | ||
Wurden Werkstattpläne der ausführenden Firmen eingefordert und auf Übereinstimmung mit der Planung geprüft? | ||
Ist eine Bauüberwachung bzw. Qualitätskontrolle während der Bauausführung geplant, um die Umsetzung der Innenarchitektur zu sichern? |